1. Allgemeine Verbindlichkeit
Für die Lieferungen der Aquaform AG sind ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Aquaform AG vor der Vornahme der Lieferung. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Besteller, die nachfolgenden Bedingungen vollumfänglich einzuhalten sofern nicht schriftlich besondere davon abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen worden sind. Technische Änderungen seitens der Aquaform AG bleiben stets vorbehalten.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken ab Lager Aquaform AG exkl. Mehrwertsteuer, LSVA und Transportkosten. Die Lieferungen erfolgen franko Haus ab Lager Aquaform AG. Bei einem Fakturawert von weniger als CHF 3'000.– netto verrechnet die Aquaform AG Fracht-, Porto- und Verpackungskosten. Kosten für Expresssendungen werden stets zusätzlich fakturiert. Preisanpassungen bleiben vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Aquaform AG sind ab Fakturadatum innert 30 Tagen rein netto und ohne Abzüge zu bezahlen. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist die Aquaform AG ohne vorherige Mahnung zur Erhebung eines Verzugszinses von 5% ab Fälligkeit der ausstehenden Zahlung berechtigt. Die Aquaform AG ist bei Zahlungsverzug des Bestellers überdies berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und/oder für weitere Leistungen eine Vorauszahlung oder anderweitige Sicherstellung zu verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche der Aquaform AG bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen, behaupteten Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auch bei Frankolieferungen auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk verlässt. Wird der Versand aus Gründen, welche nicht von der Aquaform AG zu vertreten sind, verzögert oder verunmöglicht, ist die Aquaform AG berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei der Aquaform AG oder bei einem Dritten einzulagern.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Aquaform AG. Die Aquaform AG ist berechtigt, auf eigene Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in amtlichen Registern vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Besteller gegenüber der Aquaform AG die seinerseits erforderlichen Vorkehrungen auf erstes Verlangen der Aquaform AG vorzunehmen.
6. Lieferfristen
Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne jede Gewähr. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert, wenn sich Lieferanten der Aquaform AG im Lieferverzug befinden oder wenn ohne ein Verschulden der Aquaform AG Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen oder wenn Fälle höherer Gewalt eintreten. Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf ein ausschliessliches Verschulden der Aquaform AG zurück, erwächst dem Besteller hieraus weder ein Recht zum Vertragsrücktritt noch Anspruch auf Schadenersatz.
7. Prüfung und Mitteilung von Beanstandungen
Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte Mängel der Aquaform AG umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere, aber innerhalb der Garantiefrist festgestellte Mängel sind umgehend zu melden.
8. Gewährleistung
Die Aquaform AG garantiert dem Besteller, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Verschleissteile, Schäden infolge normaler Abnützung oder mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässe Eingriffe des Bestellers oder von Dritten. Ebenso ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die durch nicht fachmännische Installation und Inbetriebnahme verursacht wurden und/oder die darauf zurückgehen, dass von der Aquaform AG nach Eingang der Mängelrüge erteilte Weisungen (z.B. sofortige Stilllegung) nicht befolgt wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Aquaform AG hergestellten Trinkwasserprodukte mit der Kennzeichnung Aquaform AG fünf Jahre. Für alle anderen von der Aquaform AG gelieferten Produkte im Wiederverkauf gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers. Die Aquaform AG haftet nicht für diese Produkte. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung des Produktes ab Werk zu laufen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für Mängel, die unter vorstehende Gewährleistungsbestimmungen fallen, leistet die Aquaform AG nach eigenem Ermessen entweder kostenlose Reparatur oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Die Aquaform AG trägt nur diejenigen Kosten, die ihr bei Reparatur oder Ersatz selbst angefallen wären. Bei Schadenbehebung durch einen Dritten gehen alle daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausdrücklich wegbedungen. Bei unterlassener Druckprüfung behält sich die Aquaform AG eine Einschränkung der Gewährleistung vor.
9. Ausschluss weiterer Haftungen der Aquaform AG
Alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags (inklusive Irrtum) oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der Aquaform AG, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
10. Produktehaftung
Die Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) bleiben vorbehalten.
11. Rücksendungen
Rücksendungen, die nicht auf vertragswidriges Verhalten der Aquaform AG zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Aquaform AG. Die Ware (inkl. Verpackung) muss in einwandfreiem Zustand bei der Aquaform AG eingehen. Für Rücksendungen wird dem Besteller eine pauschale Umtriebsgebühr von mindestens 15% des Fakturabetrages belastet. Sollte die Rücksendung nicht in einwandfreiem Zustand (Material und Verpackung) bei der Aquaform AG eingehen, wird keine oder eine verminderte Rückvergütung gewährleistet. Kundenspezifische Sonderanfertigungen sowie PE-Formstücke sind generell von der Möglichkeit einer Rücksendung ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, ungeachtet des Wohn- oder Geschäftssitzes der Parteien, 4144 Arlesheim/BL, Schweiz.
Stand 01/2022
Aquaform AG
Gewerbestrasse 16
4105 Biel-Benken
Tel. 061 726 64 00
Fax 061 726 64 11