1. Allgemeines
Für die Lieferung unserer Produkte sind ausschliesslich nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich vereinbart und von AQUAFORM AG (nachfolgend Lieferant) bestätigt wurden. Im Übrigen erkennt der Kunde mit der Bestellung die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen vorbehaltlos an.
2. Technische Änderungen
Technische Änderungen unserer Produkte bleiben stets vorbehalten.
3. Lieferung
Die Ware wird gegen einen gewichtsabhängigen Transportkostenanteil pro Auftrag nach Domizil oder Baustelle (soweit mit Fahrzeug zugänglich) geliefert. Postfrachten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
4. Lieferfristen
Die Angabe von Lieferfristen erfolgt stets ohne Gewähr. Geht die Nichteinhaltung von Lieferfristen nicht auf ein ausschliessliches Verschulden des Lieferanten zurück, so hat der Kunde kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.
5. Erfüllungsort
Soweit kein besonderer Erfüllungsort verabredet ist, gilt mit der Bereitstellung der Ware am Sitz des Lieferanten die Lieferung als erfolgt.
6. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr der Produkte gehen bei Abholung am Lagerort oder Absendung zum Transport, auch bei Franko-Lieferung, auf den Kunden über. Eine allfällige Versicherung der Ware auf dem Transportweg ist Sache des Kunden.
7. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) rein netto und exkl. MWST ab Lager. Allfällige Verpackungskosten werden zusätzlich verrechnet. Es gelten die jeweiligen, am Tage der Bestellung gültigen Preise.
8. Mindestfakturabetrag
Bei Kauf auf Rechnung bis zu einem Warenwert von CHF 50.– wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.– erhoben. Bei Barzahlung entfällt die Bearbeitungsgebühr.
9. Zahlungsfristen
30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt ohne Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. zu erheben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder sich vorzubehalten, für weitere Leistungen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheiten zu verlangen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Dieser ist berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register für Eigentumsvorbehalte zu veranlassen, sofern er seine Forderungen als gefährdet betrachtet.
11. Gewährleistung und Haftung
Fehlerhafte Produkte werden durch den Lieferanten kostenfrei ersetzt. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Fehler zufolge fehlerhafter Verwendung, Lagerung, Montage, übermässiger Beanspruchung oder Verschulden Dritter. Mängelrügen oder Reklamationen müssen innert 8 Tagen seit dem Lieferdatum schriftlich erfolgen. Später entdeckte Mängel müssen sofort, spätestens aber innert Jahresfrist ab Lieferdatum beanstandet werden. Mit jeder in Gebrauchnahme, Weiterverarbeitung oder Einbau der Produkte anerkennt der Kunde deren Mangelfreiheit. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
12. Retouren
Der Lieferant gewährt dem Kunden ein Rückgaberecht innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum, franko Lager. Die Ware muss in einem einwandfreien und neuwertigen Zustand retourniert werden. Der Lieferant behält sich vor, für Rücknahme, Kontrolle und Einlagerung eine Gebühr in Höhe von 0-15% des Warenwertes zu berechnen. Spezialanfertigungen und Sonderbauteile werden in der Regel nicht zurückgenommen.
13. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
14. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, ungeachtet des Wohn- oder Geschäftssitzes der Parteien, 4144 Arlesheim/BL, Schweiz.
Die Änderung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt vorbehalten.